Denkmal-Fachsprache

Welche Verfahrensweisen werden wie bezeichnet, wie geht die Denkmalpflege vor und wo kann es Konfikte geben?

Auch im Denkmalbereich existiert ein gewisses Fachvokabular. Einige Begriffe liegen zwar im allgemeinen Sprachbereich nah beieinander , bezeichnen aber aus Sicht und in der Definition der Denkmalpflege durchaus unterschiedliche Vorgehensweisen. Der oft verwendete Begriff der „Sanierung“ gilt im Allgemeinen als zu unspezifisch.

Konzeptionell und methodisch unterscheidet man:

  • Konservierung: bewahrende Pflege des historischen Originalbestands [von lat. conservare]
  • Restaurierung: Reparatur und partielle Ergänzung hist. Originalsubstanz [von lat. restaurare]
  • Rekonstruktion: Wiederaufbau verlorener Substanz nach hist. Vorbild [von fr. reconstruire]
  • Revitalisierung – vor allem im Bereich des Städtebaus verwendet: Wiederinbetriebnahme oder Nachnutzung in Anlehnung an hist. Funktion [von lat. re + fr. vitaliser]
  • Instandhaltung: Ergänzung und/oder Austausch von Materialien aufgrund natürlicher Alterungsprozesse (bzw. bedingt durch fehlende oder falsche Wartung und Pflege)
  • Modernisierung / Ertüchtigung / Erneuerung:
    Anpassung hist. Substanz und/oder Bauteile an veränderte Anforderungen und technische Standards (unter möglichst weitgehender Beibehaltung der historischen Substanz und ihres Erscheinungsbildes)
  • Neubau / Re-Interpretation: Ist kein Denkmalschutz im eigentlichen Sinne – auch wenn er im historisierenden Gewand daher kommt (z.B. beim Berliner Stadtschloss / Humboldtforum)

Wie geht die Denkmalpflege methodisch vor?

Die Art und Weise, wie man darüber befindet, welche denkmalpflegerischen Maßnahmen in einem konkreten Fall zu ergreifen sind, ähnelt der Methodik, mit der sich etwa Ärzten/innen ihren Patient/innen nähern.

Hier lassen sich folgende Schritte unterscheiden
und [ = medizinische Analogien] herstellen:

  • Schritt 1: Bestandsaufnahme vor Ort
    [ = Anamnese/Checkup/Probenentnahme ]
  • Schritt 2: Beauftragung von Gutachten
    [ = Untersuchung/Überweisung/Labor-Befundung ]
  • Schritt 3: Auswertung (und ggf. => Unterschutzstellung)
    [ = Diagnose – evtl. kombiniert mit Prognose]
  • Schritt 4 (optional): Abstimmen von Nutzungskonzepten
    [ = Konsultation/Patientengespräch ]
  • Schritt 5: Festlegung/Beauftragung von Denkmalpflegeplänen
    [ = Therapie/Behandlungsplan ]
  • Schritt 6: Inventarisation und Dokumentation,
    ggf. Publikation und ggf. lokale Kommentierung
    (z.B. via Musealisierung, Anlegen von „Denkmalfenstern“ etc.)
    [ = Patientenakte/Arztbrief ]

Welche Konfliktfelder gibt es?

Nicht selten ergeben sich Zielkonflikte zwischen Belangen des Denkmalschutzes und anderen ebenfalls berechtigten Regularien oder Anliegen. Hierzu zählen etwa:

  • Veränderte Nutzungsanforderungen
  • Barrierefreiheit / Barrierearmut (etwa bei Rollstuhlrampen)
  • Energie-Einsparung (etwa bei Fassadendämmung / EnEV)
  • Klimaschutz (etwa bei Anbringung von Solarpaneelen)
  • Haustechnik (etwa beim Anbau von Antennen, Fahrstühlen )
  • Brandschutz (etwa bei Fluchtwegen in öffentlichen Bauten)
  • Verkehrssicherheit (etwa bei mangelnder Statik)
  • Naturschutz / Artenschutz (etwa bei Gartendenkmalen)
  • Mieter- und Mileuschutz (etwa bei Instandsetzungen)
  • Umfeld-Veränderungen (etwa bei Nachverdichtung)

In den meisten Fällen hat juristisch eigentlich der Denkmalschutz Vorrang. Oft können aber auch mithilfe von entsprechender Moderation und externer Expertise denkmalpflegerisch verträgliche und genehmigungsfähige, die Konflikte aber befriedende Sonderlösungen gefunden werden. Hier kann das KulturerbeNetz.Berlin helfen bei der


Welche Denkmal-Kategorien gibt es?

Wenn ein Gebäude, Garten, Objekt, Areal oder Ensemble in besonderer Weise geeignet ist, einen bestimmten Stil oder eine Epoche zu veranschaulichen und dazu bestimmte Qualitäten und Charakteristika sowie einen hohen Anteil an Originalsubstanz aufweist, kann es unter Denkmalschutz gestellt werden. Weitere Information finden Sie in unserem


Was kann ich tun, wenn Anlagen verfallen, die mir am Herz liegen?

Wenn Sie sich für den Erhalt eines besonderen aber in seinem Bestand gefährdeten oder vernachlässigten Objekts einsetzen, freuen wir uns, wenn Sie Mitglied des KulturerbeNetz.Berlin werden wollen. Vielleicht haben Sie auch Lust, bei unserem Projekt einer Roten Liste mit zuarbeiten und Informationen zum Objekt zu recherchieren?


Was muss ich als Besitzer/in eines Denkmal wissen?

Ich bin selbst Besitzer/in eines Denkmals oder denke über den Kauf eines denkmalgeschützen Objekts nach. Was gibt es zu beachten und an wen kann ich mich wenden?