Eine Definition der Deutschen UNESCO-Kommission
(Stand 18.4.2019) sowie weitere Dokumente und Infos zu der AG Immaterielles Kulturerbe
1. Hintergrund
Der Begriff ‚Kulturerbe‘ hat sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt und erweitert. Kulturerbe umfasst nicht mehr nur Baudenkmäler oder Kulturgutsammlungen, sondern auch lebendige kulturelle Ausdrucksformen. Diese werden als „Immaterielles Kulturerbe“ bezeichnet. Nach dem 2003 verabschiedeten UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes (178 Mitgliedsstaaten) zählen hierzu
- mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen,
- darstellende Künste,
- gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste, und Formen gesellschaftlicher Selbstorganisation,
- Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum
- und traditionelle Handwerkstechniken.
Immaterielles Kulturerbe wird von menschlichem Wissen und Können getragen und von Generation zu Generation weitergegeben. Gemeinschaften prägen dieses Wissen und Können und entwickeln es kreativ weiter. Immaterielles Kulturerbe ist lebendig, wirkt identitätsstiftend und stärkt sozialen Zusammenhalt.
2. Umsetzung in Deutschland
Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten. Ein erster Bericht zur Umsetzung der Konvention ist 2021 fällig. Entsprechend des vereinbarten Verfahrens zur innerstaatlichen Umsetzung wird in einem laufenden Prozess das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ erstellt. Vorschläge hierfür kommen aus der Zivilgesellschaft – von den Trägergruppen der jeweiligen Kulturform.
Nominierungen für die internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes sind erst auf Basis einer Aufnahme ins Bundesweite Verzeichnis möglich. Das Motto der Umsetzung in Deutschland ist „Wissen. Können. Weitergeben.“ Ein entsprechendes Logo können die Trägergruppen von Einträgen im Bundesweiten Verzeichnis für nicht-kommerzielle Zwecke nutzen.
Zur innerstaatlichen Umsetzung des Übereinkommens ist seit 2012 bei der Deutschen UNESCO-Kommission eine Geschäftsstelle eingerichtet, finanziert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Sie hat folgende Aufgaben:
- Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
- Einrichtung und Koordination eines Expertengremiums
- Koordinierung des nationalen Auswahlverfahrens
- Beratung von Interessenten und Antragstellern
2a. Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
Die Erstellung des Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes ist ein mehrstufiges Verfahren, an dem die Bundesländer, BKM, das Auswärtige Amt und die DUK beteiligt sind. Es ist eine Bestandsaufnahme der kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland. Ein Register Guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes ist Teil des Bundesweiten Verzeichnisses und hat zum Ziel, erfolgreiche und modellhafte Programme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes in Deutschland sichtbar zu machen.
Im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland gibt es aktuell 131 Einträge: 117 Kulturformen und 14 Modellprogramme zur Erhaltung des lebendigen Erbes. Im März 2020 wurde die Friedhofskultur in die deutschlandweite Liste aufgenommen.
Das Bewerbungsverfahren ist bundesweit einheitlich. Gemeinschaften, die eine kulturelle Ausdrucksform im Sinne des UNESCO-Übereinkommens praktizieren, können sich in ihrem Bundesland alle zwei Jahre um die Aufnahme bewerben. Die 16 Länder treffen aus den ihnen vorliegenden Dossiers eine Vorauswahl und melden bis zu vier Vorschläge an das Sekretariat der KMK. Das unabhängige Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe, dessen Mitglieder vom DUK-Vorstand ernannt werden, überprüft und bewertet diese Dossiers nach fachlichen Kriterien. Seine Auswahlempfehlungen leitet es zur abschließenden staatlichen Bestätigung an Kultur-MK und BKM weiter.
2b. Die UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes
Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes sieht auf internationaler Ebene zwei Listen vor: die Repräsentative Liste des Immateriellen Kul-turerbes der Menschheit und die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes. Hinzu kommt auf Basis der Operativen Richtlinien des Übereinkommens ein Register Guter Praxisbeispiele. Die zwei Listen und das Register umfassen insgesamt 508 Eintragungen. In den UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes gibt es 629 Einträge aus 139 Ländern, davon sind fünf aus Deutschland. (Daten, Stand August 2022)
Deutschlands erste Einschreibung – „Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften“ – in die Repräsentative Liste erfolgte 2016. Ebenfalls 2016 erfolgte eine Erweiterung der zuvor schon bestehenden multinationalen Eintragung „Falknerei“, an der Deutschland seitdem beteiligt ist.
Ende 2017 wurde „Orgelbau und Orgelmusik“ auf deutschen Vorschlag in die Repräsentative Liste eingeschrieben. Eine multinationale Nominierung der Handwerkstechnik „Blaudruck“, die auf Initiative Österreichs gemeinsam mit Deutschland, Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakei zustande kam, wurde Ende 2018 in die Repräsentative Liste aufgenommen.
Im März 2018 wurde die „Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft“ für die Repräsentative Liste vorgeschlagen; die Entscheidung über eine Aufnahme fällt im Dezember 2019. Im März 2019 wurde das „Bauhüttenwesen“ (zusammen mit Frankreich, Österreich, Schweiz und Norwegen) für das Register Guter Praxisbeispiele vorgeschlagen; die Entscheidung über eine Aufnahme fällt Ende 2020.
Derzeit werden für die kommenden Zyklen Nominierungsdossiers zum Zusammenleben der Minderheiten und Mehrheiten im dänisch-deutschen Grenzland und zum Hebammenwesen vorbereitet.
Dokumente zum Thema
- Bundesweites Verzeichnis und Register guter Praxisbeispiele
- Übersicht der ethischen Prinzipien
- https://de.m.wikipedia.org/wiki/Immaterielles_Kulturerbe
- https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe
Über die Arbeit der AG Immaterielles Kulturerbe im KulturerbeNetz.Berlin
Die AG Immaterielles Kulturerbe ist Ansprechpartner/in für alle Anliegen, die sich mit traditionellen Kulturtechniken beschäftigen. Hierzu zählen etwa kulturelle Bräuche, Feste, Handwerkskünste oder performative Kunst- und Darstellungsformen wie Tanz oder Theater. Die Arbeitsgruppe informiert über gesellschaftsweit stattfindende Themen und erarbeitet vorbereitend einen Berliner Vorschlag für das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.
Berlinweit gibt es zahlreiche Kulturtraditionen, die es verdienen, in der Arbeitsgemeinschaft IMMATERIELLES KULTURERBE recherchiert, benannt und hinterfragt zu werden. Dies ist ein zeitaufwändiger und nie endender Prozeß, gehört aber in der Balance von materiellem und immateriellem Kulturerbe zu den Themen des KulturErbeNetzBerlin dazu. Vor allem lassen sich Synenergien mit mehreren Akteuren erkennen und benennen.
Bisher hat sich die Interessengemeinschaft KULTURGUT-Französisch Buchholz-BIENCULTUREL in Berlin-Pankow im kleinen Ortsrahmen diesem Thema gewidmet und die Kulturtechniken Orgelmusik, Sprachenvielfalt, Landschafts- und Gartenbau thematisiert.
Mit unserer ehrenamtlichen Arbeit im KulturerbeNetz.Berlin wollen wir die Kenntnis und das Bewusstsein für die Bedeutung des Immateriellen Kulturerbes und seiner Wertschätzung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene vertiefen.
Gegenwärtig (2022) recherchieren und bearbeiten wir das Immaterielle Kulturerbe Friedhofskultur, das Genossenschaftswesen, das Puppentheater/Kaspertheater, den historischen Berliner Salon und den Druck mit beweglichen Lettern.
Ansprechpartner:
Anne Schäfer-Junker
Eintrag beim KulturerbeNetz.Berlin
Interessengemeinschaft KULTURGUT-FranzösischBuchholz-BIENCULTUREL
oder direkt zur eigenen Website http://www.aujourd-hui.de
anne.junker@gmx.de
Hans-Karl Krüger
Vorstandsmitglied im Verein KULTURFORUM BERLIN NORDOST e. V.