KulturerbeNetz.Berlin stellt und übergibt 10 Forderungen an die Landespolitik. Präsentation des Netzwerks im Roten Rathaus beim Tag des Offenen Denkmals
Beim feierlichen Abschluss des Tag des Offenen Denkmals 2018 beim traditionellen Denkmalsalon im Roten Rathaus überreichte das KulturerbeNetz.Berlin zehn konkrete Forderungen an die Landespolitik. Sie leiten sich aus den Erfahrungen der Mitglieder ab, von denen sich zehn mit ihren speziellen Erfahrungen, Anliegen und Wünschen kurz präsentierten und dabei je eine Forderung des Netzwerks vertraten. Neben einem Exemplar für Kultursenator Klaus Lederer, wurde der originell in Form gebrachte Katalog auch an Vertreter des Kulturausschusses sowie an den neuen Landeskonservator, Dr. Christoph Rauhut verteilt.
Die 10 Forderungen lauten im Einzelnen
1: Verfassungsrang für Denkmalschutz
Denkmalschutz und Kulturerbeschutz muss Verfassungsrang erhalten
Der Verfassungsrang für den Denkmalschutz hilft, Denkmale und Kulturgut langfristig zu erhalten. Denkmale stiften Identität, sind lebendige Erinnerung und machen Berlin zu dem einzigartigen Ort, den wir lieben. Die Bewahrung dieser Kultur für nachfolgende Generationen ist Verpflichtung und Privileg zugleich und muss im Fokus aller Akteure des städtischen Denkens und Handelns stehen. Um die Rechtsposition langfristig zu stärken, fordern wir ihre Aufnahme in die Landesverfassung. Der steigende Verwertungsdruck aus der Grund-, Boden- und Gebäudespekulation führt nicht nur zu potentiellen juristischen Konflikten, sondern auch dazu, dass Denkmale oder denkmalwürdige Areale privatisiert, umgenutzt, weitgehend entstellt oder gar abgerissen werden sollen, um stattdessen neuen lukrativeren Nutzungen zu weichen. Begründete Interessenkonflikte gibt es auch, wenn es etwa um die Abwägung mit Natur- und Artenschutz, Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Datenschutz, Gebäudesicherheit, Verkehrsplanung oder auch Nutzer- und Bewohnerinteressen im Kulturerbe geht. Treten die Konflikte offen auf, sind oft nicht nur der Zivilgesellschaft, sondern auch den Denkmalbehörden juristisch die Hände gebunden.
2: Klagerecht für Denkmalverbände
Verbandsklagerechts für Denkmalverbände einführen
Denkmalverbände sollten ein Verbandsklagerecht erhalten. Für Situationen, Areale und Objekte, die aus Sicht der Zivilgesellschaft bedroht sind, weil die behördliche Denkmalpflege nicht hinreichend funktioniert und/oder greift, sollte eine Ombudsstelle eingerichtet werden, die z.B. Routinen und/oder Unterlassungen bei den Unteren Denkmalschutzbehörden prüft und anmahnt bzw. eine unabhängige Moderation leistet.
3: Mitsprache in den Denkmalräten
Mitsprache organisieren − KulturerbeNetz.Berlin (KENB) soll im Landesdenkmalrat und Bezirksdenkmalräten vertreten sein
In denkmalpflegerischen Konfliktfällen wird das KulturerbeNetz.Berlinberatend miteinbezogen. Das KulturerbeNetz.Berlinerhält zudem Sitz und Stimme im Landesdenkmalrat und darf Vorschläge zur Inventarisierung von Denkmalen aller Gattungen unterbreiten. Die Zusammenarbeit mit Initiativen der Zivilgesellschaft ist fortan konstitutives Element Berliner Denkmalpolitik. Auf Bezirksebene sollen Denkmalräte ähnlich dem Landesdenkmalrat aufgestellt werden. Das KulturerbeNetz.Berlinerhält in jedem Bezirk Sitz und Stimme im Bezirksdenkmalrat, der die Untere Denkmalschutzbehörde berät.
4: Engagement braucht Geld
Denkmalpflege von unten braucht Geld − KulturerbeNetz.Berlin soll mit finanzieller Förderung verstetigt werden
Für Projekt- und Objektförderung müssen finanzielle Mittel vom Land Berlin bereitgestellt werden. Denkmalpflegerisches Engagement von Initiativen und Bürgervereinen braucht Geld zur Stärkung der partizipativen Zivilgesellschaft. Hierfür ist im Haushalt eine Position bereitzustellen, die ausschließlich der Umsetzung dieses zivilgesellschaftlichen Engagements dient. Antragsverfahren sollten verständlich gestaltet sein und Verwendungsnachweise für die zumeist ehrenamtlich arbeitenden Initiativen vereinfacht werden. Berlin sollte auf Landes- und Bezirksebene Raumangebote für Treffen von Vereinen und Initiativen bieten. Das KulturerbeNetz.Berlin (KENB) hilft anderen Vereinen und Bürgerinitiativen und berät ehrenamtlich. Das Netzwerk ist Ansprechpartner und Initiator für neue Formate der öffentlichen kulturellen Bildung und für Workshops, die sich an Bürgerinitiativen und an Eigentümer richten. Für den Webauftritt hat das Netzwerk eine Förderung erhalten. Auch die finanzielle Förderung für interne Kommunikation, Webseitenpflege und Öffentlichkeitsarbeit des KulturerbeNetz.Berlin sollte verstetigt werden.
5: Meldepflicht für Abrissanträge
Meldepflicht für Abrissanträge von Denkmalen mit sofortiger Veröffentlichungspflicht einführen
Das KulturerbeNetz.Berlin regt an, dass Abriss- und Umnutzungsanträge und/oder geplante Privatisierungen ehemals kommunaler Gebäude, Bestände und Areale einer Melde- oder Veröffentlichungspflicht unterliegen, so dass die Zivilgesellschaft Gelegenheit hat, bei drohendem Verlust von Kulturgütern zu intervenieren bzw. auch alternative Betriebsmodelle, Konzepte oder Gebote einzubringen. Ferner sollte eine Frist von einem Vierteljahr Pflicht sein, bevor Abbruchanträgen zugestimmt wird, um Kulturgut zu schützen. Mit gestärkten Unteren Denkmalbehörden und Bezirksbeiräten können so zukünftig Abrisse unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhindert werden.
6: Rote Liste veröffentlichen
Rote Liste gefährdeter Denkmale online stellen − Erstellen und Pflege als Aufgabe des LDA mit bürgerschaftlicher Unterstützung
Ein besonderes Anliegen des KENB KulturerbeNetz.Berlin gilt der Erarbeitung, Pflege und Veröffentlichung einer sogenannten Roten Liste bedrohter Berliner Baudenkmale und denkmalwürdiger Bausubstanz. Diese sollte vom Land digital erstellt, verwaltet und gepflegt werden. Für den Beginn der Roten Liste bietet das Netzwerk seine Mitarbeit und Expertise an. Zusätzlich könnte das Netzwerk Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Werbung der aktiven bürgerschaftlichen Mitarbeit beim Forum der bedrohten Denkmale verschiedener Bedrohungsstufen übernehmen und moderieren.
Die Veröffentlichung gefährdeter Denkmale und Anlagen soll die medial geführten Debatten informativ begleiten und unterfüttern, um so zu einer höheren Sensibilisierung für die Belange des Kulturgüterschutzes bei den unterschiedlichen Interessenvertretern, Eigentümern und Nutzern führen. Zusätzlich ist sie aber auch eine indirekte Werbung für die Erhaltung des reichhaltigen baukulturellen Erbe Berlins und das ihm innewohnende touristische und identitätsstiftende Potential. Im Denkmal-Forum kann diskutiert und informiert werden. Diese Plattform für die „Denkmalpflege von unten“ sollte dem Landeskonservator unterstehen und sowohl von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des LDA als auch von der neuen Bürgerinformationsstelle betreut werden.
7: Denkmalbehörden stärken
Denkmalbehörden stärken − Personalengpässe in Landesdenkmalamt und Unteren Denkmalschutzbehörden der Bezirke beheben und so die Koalitionsvereinbarung einlösen
Die Pflege, Erforschung, Betreuung und Inventarisation der dichten Berliner Denkmallandschaft ist nur möglich, wenn amtliche Denkmalpflege und Denkmaleigentümer gleichermaßen verantwortungsvoll nach dem Denkmalschutzgesetz handeln. Hierfür sind gut ausgestattete Denkmalfachbehörden auf Landes- und Bezirksebenen elementar. Die personelle Besetzung der Stellen in den Unteren Denkmalschutzbehörden der Bezirke sowie die Ausstattung mit Sachmitteln und die Möglichkeit zur regelmäßigen Aus- und Weiterbildung muss noch in dieser Legislaturperiode deutlich verbessert werden, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen und die Denkmalliste des Landes Berlin fortzuschreiben.
8: Beratungsstelle auf Landesebene
Bürgerinformationsstelle für Beratung und Denkmalanträge schaffen
Die Bürgerinformationsstelle der Denkmalpflege sollte als neue Position am LDA geschaffen werden und mit einem offenen Bürgerbüro niedrigschwellig erreichbar sein. Ehrenamtliches Engagement für Denkmale und baukulturelles Erbe soll gefördert werden. Künftig sollte diese bezirksübergreifende Bürgerinformationsstelle dazu dienen, Bürger, Denkmalinitiativen, Eigentümer und Architekten bei Fragen rund um den Denkmalschutz, Planungs- und Förderungsmöglichkeiten zu unterstützen. Vorschläge für die Unterschutzstellung und Eintragung auf der Denkmalliste könnten in der Anlaufstelle eingereicht werden, die dann zur Diskussion und Prüfung an die Mitarbeiter der Denkmalbehörden weitergeleitet werden können. Die Eintragung von Denkmalen aller Denkmalgattungen erfolgt nach § 4 (2) des Berliner Denkmalschutzgesetzes von Amts wegen oder auf Anregung des Verfügungsberechtigten. Denkmalinitiativen und Bürgervereine können und sollten die Denkmalfachbehörden bei der fachlichen Begutachtung unterstützen und zur fachlichen Expertise aufgefordert werden.
9: Innovative Fördermodelle
Innovative Fördermodelle prüfen und entwickeln
Wichtige Partner in der Denkmalpflege sind die Eigentümer*innen und/oder Nutzer*innen von Denkmalen jedweder Art. Sie sollten daher in der Erhaltung und Pflege angemessene Unterstützung und ggf. auch Qualifizierung erhalten. Das KulturerbeNetz.Berlin steht als Moderator und Diskussionspartner unterstützend zur Seite. Zuschuss-Titel für Denkmaleigentümer sollten erhöht werden. Neue Fördermodelle für den innovativen Betrieb und/oder die Vermittlung von Kultur- und Denkmalthemen sind zu überprüfen. In begründeten Fällen und bei fachlich sehr gut erbrachten Restaurierungs- und Wiederherstellungsarbeiten sollte auch eine nachträgliche Förderung oder Beihilfe zu Betrieb und Unterhalt geprüft werden. Für Konfliktfälle zwischen typischen heutigen Nutzungsanforderungen und Bewahrung denkmalwerter Substanz sollen unter Einbeziehung von Experten und Vertretern zivilgesellschaftlicher Nutzergruppen rechtzeitig geeignete Modelllösungen entwickelt werden, z.B. für denkmalgerechte energetische Ertüchtigung einzelner Bauteile.
10: Europäische Vernetzung und Jugendarbeit
Die Politik des „European Cultural Heritage Year“ 2018 (kurz: ECHY) verstetigen, Initiativen am Denkmaltag beteiligen und die Jugendarbeit fördern
Ohne Erinnerung keine Zukunft, oder anders gesagt: Kenntnisse über die Vergangenheit ermöglichen den konstruktiven Blick auf die Gegenwart und die Zukunft. Das KulturerbeNetz.Berlin befürwortet daher die Fortführung und Durchführung europäischer Denkmalpflegeprogramme für ein Europa der Chancen und Gerechtigkeit, des Friedens und der verantwortungsbewussten Mitgestaltung seiner Bürger*innen. Insbesondere ist der Erhalt des gemeinsamen kulturellen Erbes und seiner Erforschung für den Zusammenhalt Europas so wichtig, um nationalistischen Bewegungen auch auf dieser Ebene begegnen zu können.
Wir fordern daher, dass sich das Land Berlin dafür stark macht, die ECHY-Programme fortzuführen und sich darüber hinaus auch für den grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch zivilgesellschaftlicher Denkmalinitiativen auf europäischer Ebene einzusetzen. Im Rahmen der Vorbereitung des Berliner Denkmaltages fördert das Land Berlin einen jährlich stattfindenden Netzwerktag und unterstützt das KulturerbeNetz.Berlin bei der Einladung und Durchführung hierzu. Die Förderung von Kinder-, Schul- und Jugendprojekten ist ein besonderes Anliegen des KulturerbeNetzes.Berlin. Das Netzwerk wird hier im Besonderen in die Ausgestaltung und Ideenfindung mit einbezogen.
Berlin, September 2018