Das KulturerbeNetz.Berlin fordert einen B-Plan, der die historische Struktur sichtbar lässt und die bedeutsame Geschichte des Flughafens Johannisthal hervorhebt.
Der von der Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen vorgelegte Bebauungsplan 9-15a hat es in sich. Käme er zur Umsetzung, würden große und wesentliche Teile des ersten deutschen Flughafens in Berlin-Johannisthal zugunsten von renditeträchtigen Neubauplänen geopfert. Hier muss eingeschritten werden.
Konkret: Der Bebauungsplan beabsichtigt einen nahezu kompletten Abriss des historischen Ensembles und würden dessen Anteil auf ca. 1,4 % verringern: Von den ca. 19.000 qm Bruttogrundfläche denkmalgeschützter Gebäude sollen lediglich einige Bauwerke mit einem Volumen von nur noch ca. 3.000 qm erhalten werden, die jedoch ohne große Bedeutung für die Luftfahrt sind. Gemeinsam mit dem Berliner Zentrum für Industriekultur haben wir uns mit dem Bebauungsplan 9-15a und dem Verfahren, das zu ihm geführt hat, eingehend beschäftigt und kommen zu dem Schluss, dass der Bebauungsplan in seiner jetzigen Form gestoppt und komplett überarbeitet werden sollte.
Das können Sie tun: Alle, die das Thema bewegt und die sich gegen die Pläne stark machen wollen, können dies direkt über eine entsprechende Eingabe bei der Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen machen, von deren Website auch der Screenshot stammt. Hierzu benutzen Sie bitte folgendes Online-Formular:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/de/oeffauslegung/9-15a/index.shtml
Zur besseren Orientierung hier die Argumentation und die Forderungen des KulturerbeNetz.Berlin:
Zum B-Plan 9-15a erheben wir zusammenfassend folgende Forderungen:
- Stoppen des B-Plan-Entwurfes in seiner jetzigen Form,
- Erhalt der trotz Zerfalls realistisch zu sichernden Hallen 1, 4 und 53,
- Erhalt der Grundstruktur, d.h. wichtige Achsen und Räume sind im B-Plan zu erhalten, um das Gelände mit seiner Geschichte erlebbar zu machen,
- eine vorab vom Senat mit den Eigentümer geschlossene Vereinbarung kann aus Prinzip nicht dem B-Plan und der Stellungnahme der Denkmalbehörden vorgreifen,
- der B-Plan-Entwurf 9-15a darf nicht einen Präzedenzfall schaffen, wie der Bruch des Denkmalschutzgesetzes Berlin und die Vernachlässigung und Zerstörung der Denkmäler mit Abriss und Zusatzgewinnen belohnt werden,
- der Denkmalschutz sollte noch ausgeweitet werden: Die gut erhaltene Halle 53 (fast baugleich mit der unter Denkmalschutz stehenden Halle 52, die sich aber leider in ruinösem Zustand befindet) sollte erhalten bleiben. Außerdem sollte die städtebauliche Figur im Zentrum, wo die Flugzeugproduktion mit der Flughafentribüne zusammen kam, denkmalpflegerisch beachtet werden. Am Standort der Tribüne steht eine Halle, die nicht auf Spuren der frühen Tribüne untersucht wurde. Dieser Bereich sollte ebenfalls erhalten bleiben.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Website der Senatsverwaltung sowie unserer Eingabe und der dort detailliert auf 8 Seiten vorgebrachten und bebilderten Argumentation:
PDF der Eingabe des KulturerbeNetz.Berlin an den Berliner Senat
